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Düsseldorf – 15.01.2016 – Strafverteidiger Dr. Rademacher zur Auslieferung an Belgien aufgrund Europäischen Haftbefehls
Unsere Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht ( 2 BvR 1860/15 ) hat mit Beschluss vom 15. Januar 2016 eine vorangegangene Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben, das die Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund Europäischen Haftbefehls beschlossen hatte. Einzelheiten lesen Sie auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts ( 2 BvR 1860/15 ).
Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst - German Federal Constitutional Court’s Order of 15. January 2016 - 2 BvR 1860/15 - successful Constitutional Complaint against the extradition of a German to Belgium due EAW
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf