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Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. stellt Verfahren ein
Auslieferung an Rumänien aufgrund Europäischen Haftbefehls: Mit Beschluss vom 06.05.2016 – 2 Ausl 162/14 – hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M das Verfahren unseres Mandanten beendet. Eine Auslieferung an Rumänien aufgrund Europäischen Haftbefehls des Gerichtshofs in Gheorgheni wurde nicht bewilligt.
Von 2005 bis 2018 wurden insgesamt europaweit 185.575 Europäische Haftbefehle (EuHB) erlassen und 56.298 EuHB vollstreckt. Tendenziell zugenommen hat in den letzten Jahren der prozentuale Anteil der jährlich vollstreckten EuHB im Verhältnis zu den im selben Jahr erlassenen EuHB.
Allein 2018 wurden insgesamt europaweit 17.471 Europäische Haftbefehle erlassen und 6.976 EuHB vollstreckt. Die Zahlen bewegen sich seit Jahren konstant auf hohem Niveau. Zehn Jahre vorher wurden 2008 auch schon 14.910 Europäische Haftbefehle erlassen und 3.078 EuHB vollstreckt.
Weiterführende Angaben zur Statistik des Europäischen Haftbefehls (EuHB) finden Sie u.a. hier
Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst - General Prosecutor's Office in Frankfurt/M., Order of 06.05.2016 – 2 Ausl 162/14 - inadmissibility of extradition to Romania due EAW issued by the Higher Regional Court in Gheorgheni / Romania
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf