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28.07.2016 - Das Strafurteil des Augsburger Landgerichts (15 Kls 501 Js 112253/13) - ein Ausschnitt aus einem komplexen europaweiten Umsatzsteuerkarussell - ist rechtskräftig. Trotz des hohen Millionenschadens wurde die Strafe der Mandantin zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat insoweit die Revision gegen das Urteil zurückgenommen.
Die "Augsburger Allgemeine" am 15.07.2015 zur Operation "Vertigo": "..... die Augsburger Staatsanwaltschaft hat erneut zugeschlagen. In einer europaweiten Aktion haben Fahnder aus acht Ländern am Dienstag 14 mutmaßliche Steuerbetrüger festgenommen. Nach Angaben der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag haben die Ermittler mehr als 40 Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien, Spanien, Polen, Tschechien und der Schweiz durchsucht. Die Festgenommenen sollen Drahtzieher eines ausgeklügelten Systems zur Hinterziehung von Umsatzsteuer sein. Der Steuerbetrug hat laut Europol einen geschätzten Schaden von 300 Millionen Euro verursacht....".
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf