Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Unsere Zusammenarbeit geht auf das Jahr 2004 zurück. Seitdem haben wir kontinuierlich jedes Jahr mindestens 250 Strafsachen unterschiedlicher Größe mit sehr unterschiedlichen Themen bearbeitet, darunter - um nur einige zu nennen - sog. "Umfangsverfahren" im Wirtschaftsstrafrecht wie Umsatzsteuerstrafrecht, Betrugsstrafrecht, Strafrecht im Gesundheitswesen oder Insolvenzstrafrecht, aber auch Verfahren im Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht und Kapitalstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Sehr viele unserer Fälle haben einem internationalen Bezug. Wir genießen eine lebhafte Nachfrage und eine abwechslungsreiche Praxis.
Die relativ hohe Anzahl beinhaltet zu einem ganz erheblichen Anteil Fälle verschiedener Größenordnung, die wir ohne Gerichtsverhandlung abschließen können.
Wir glauben, dass wir Ihre Situation bei der Beauftragung eines Strafverteidigers verstehen. Wenn Sie schon wissen, dass Sie einen Strafverteidiger brauchen, ist es gar nicht einfach, bei den ersten Kontakten zu beurteilen, mit welchem Strafverteidiger Sie für sich - falls erforderlich - eine gute Wahl treffen.
Man sagt, man weiß das letztendlich erst, wenn man mit einem Strafverteidiger ein Verfahren durchgestanden hat.
Die Persönlichkeiten von Strafverteidigern sind unterschiedlich. Dabei gibt es solche, die Ihnen auf Anhieb liegen und solche, zu denen Sie nur schwieriger einen Zugang bekommen. Das persönliche "Miteinander-Können" ist für Sie eine wichtige Voraussetzung, ohne die es nicht geht. Und es beseitigt noch nicht Ihre Ungewissheit, ob Ihr Strafverteidiger effektive Verteidigung auch tatsächlich leistet und ob er sich letztendlich auch in Ihrem Fall durchsetzen kann und ob seine Argumente im entscheidenden Moment - und sei es bei Gericht - Gehör finden werden. Das können Sie meines Erachtens auch in noch so vielen Anbahnungsgesprächen vorab nicht klären.
Sie können aber klären, ob der von Ihnen angesprochene Strafverteidiger auf dem Gebiet Ihres Falles Erfahrung hat, wenn Sie das nicht schon aufgrund einer entsprechenden Empfehlung wissen.
Den "Strafverteidiger" für jeden denkbaren Fall gibt es nämlich nicht. Verteidigung auf bestimmten Gebieten setzt rechtliche Spezialkenntnisse voraus und die Kenntnis spezieller Materien. Sie werden im Gespräch schnell ein Gefühl dafür bekommen, ob ein Strafverteidiger in Ihrem Fall "zuhause" ist. Wenn Sie tatsächlich einen Strafverteidiger brauchen, klären Sie auch, ob der Strafverteidiger die notwendige Zeit hat, Sie z.B. selbst in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren oder in einer langen Hauptverhandlung zu verteidigen. Es spricht für beide Seiten alles dafür, diese grundlegenden Voraussetzungen des Mandatsverhältnisses so früh wie möglich offen anzusprechen.
Wenn der Verteidiger mit den Einzelheiten Ihres Falles vertraut ist, können Sie mit ihm die Perspektiven Ihres Falles erörtern. Sprechen Sie hierbei Nebenfolgen wie mögliche berufsrechtliche Konsequenzen oder mögliche zivilrechtliche Folgen an. Denn die isolierte Behandlung eines Problems ohne Sicht auf die anderen damit zusammenhängenden möglichen Folgeprobleme hilft Ihnen nur sehr bedingt.
Das Wichtigste aus unserer Sicht ist, dass Sie rechtzeitig zu einer vernünftigen Definition des Verteidigungszieles gelangen. Die Festlegung eines realistischen Verteidigungszieles ist der erste echte Prüfstein für Ihr Vertrauensverhältnis zu dem gewählten Strafverteidiger. Wenn Ihr Strafverteidiger kein klares Verteidigungsziel mit Ihnen als Mandant erarbeiten kann, sollte er aus der engeren Auswahl Ihrer Verteidiger ausscheiden.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf