Strafverteidigung im Zollstrafrecht

Zölle, nach dem Zollkodex sind das Ein- und Ausfuhrabgaben, werden von dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung des § 370 AO erfasst, sie sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung (AO). So ist das Zollstrafrecht auch vom Verfahren her mit dem Steuerstrafrecht verwandt, es hat aber Besonderheiten, die der Strafverteidiger kennen muß.

Die Zollhinterziehung wird inzwischen weitesgehend von europäischem Recht bestimmt, wobei das Zollstrafrecht weiter nationales Recht bleibt. Aber die europäischen Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Hinterziehung von Zöllen wirksam zu sanktionieren und das hat zu einer europaweiten Vereinheitlichung des nationalen Rechts geführt.

Zollstrafrecht hat Besonderheiten, die der Strafverteidiger kennen muß.

Zollstrafrecht erfasst heute kaum noch den klassischen Schmuggel von Ware über Grenzen, man spricht heute eher von „Intelligenzschmuggel“. Strafbar macht sich, wer der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben macht (§ 370 I 1 AO), zum Beispiel durch falsche oder unvollständige Zollanmeldungen oder sonstige Erklärungen. Es geht um die Nichtbeachtung der zollrechtlichen Anmeldungspflichten. Erfasst werden unrichtige Angaben über den sog „Transaktionswert“, unrichtige Angaben über die Warenbeschaffenheit, das Verheimlichen von Waren, der Missbrauch bedingter Zollbefreiungen, unrichtige Angaben bzgl. Besonderheiten beim Versandverfahren, Zolllager, bei aktiven Veredelungsverfahren und bei der vorübergehenden Verwendung.

§ 370 Abs. 6 AO stellt die Hinterziehung von ein Einfuhr-und Ausfuhrabgaben der EU-Mitgliedstaaten und der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA mit den deutschen Steuern gleich. Erfasst werden auch Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Energie.

Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055

Kontaktieren Sie uns!