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Düsseldorf – 15.06.2016 – Strafverteidiger Dr. Rademacher zur Auslieferung an Polen aufgrund Europäischen Haftbefehls
Unsere Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Mit Beschluss vom 15.06.2016 - 2 BvR 468/16 - hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Berliner Kammergerichts aufgehoben, das zuvor die Auslieferung des Beschwerdeführers an Polen für zulässig erklärt hatte. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Grundrechtsverletzung (Artikel 16 Absatz 2 GG).
Das Bundesverfassungsgericht hatte vorher schon unserem Eilantrag stattgegeben und damit die unmittelbar bevorstehende Auslieferung nach Polen angehalten. Jetzt liegt auch die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde vor. Weitere Einzelheiten lesen Sie auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts ( 2 BvR 468/16 ).
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf