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Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im vielseitigen Kapitalmarktstrafrecht – Konzentration in sog. „Umfangsverfahren“
Die Verteidigung im Kapitalmarktstrafrecht ist Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, sie betrifft oft komplexe und umfangreiche Sachverhalte. Und es bewahrheitet sich vielfach, dass Komplexität und Umfang der Verfahren für den Betroffenen vernünftige und sehr gute Verfahrensergebnisse begünstigen.
Meine ersten Verfahren im Kapitalmarktstrafrecht in den frühen 90er Jahren betrafen Vertriebsstrukturen, denen vorgeworfen wurde, dass sie unerfahrenen Anlegern Warentermingeschäfte verkauft hätten. Dem folgten bis heute zahlreiche Verfahren wegen des Vertriebs von Immobilien als Kapitalanlage und wegen des Vertriebs von Beteiligungen an Filmfonds und anderen Fonds und Gesellschaftsanteilen, wobei jedes Verfahren eine spezifische Verteidigungsstrategie hatte.
In unserem jüngsten Verfahren tritt wieder eine grenzüberschreitende Dimension innerhalb Europas auf, denn auch der Nachfragemarkt der Nachbarländer reizt deutsche Kapitalmarktanbieter.
Eine ständige Verschärfung der von der Rechtsprechung entwickelten Aufklärungspflichten beim Vertrieb von Produkten auf dem Kapitalmarkt, die Prospekthaftung und ein von der Gesetzgebung aufgerüstetes Pflichtenregime haben nach meiner Erfahrung dazu geführt, dass Ermittlungsverfahren gegen Kapitalmarktanbieter immer höher auch in die Reihen solider Unternehmen rücken.
Das gilt nach meiner Erfahrung auch für den Vorwurf des Betreibens von Bankgeschäften ohne Erlaubnis gem. § 54 KWG, wobei hier auffällt, dass bisher längst nicht alle rechtlichen Fragestellungen hinreichend geklärt sind, bevor Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren einleiten. Generell beobachtet man zunehmend koordinierte Aktivitäten der Finanzaufsicht und der Strafverfolgungsbehörden.
Das Kapitalmarktstrafrecht erfasst sehr unterschiedliche Taten, die Bezug zum Kapitalmarkt haben bzw. kapitalmarkttypische Geschäfte betreffen.
Weil der Begriff Kapitalmarktstrafrecht weit ist, greift es auf zahlreiche Vorschriften in verschiedenen Gesetzen zurück, vom Straffgesetzbuch, dem Aktiengesetz über das Börsengesetz bis zum Wertpapierhandelsgesetz, um nur die wichtigsten zu nennen.
Straftaten nach dem StGB
Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Straftaten nach dem BörsG
Straftaten nach dem KWG
Über die vorstehend genannten Delikte hinaus gibt es weitere kapitalmarktstrafrechtliche Tatbestände im Aktiengesetz (AktG) und Handelsgesetzbuch (HGB), vornehmlich im Zusammenhang mit der Prüfung von Gesellschaften, Geheimhaltungspflichten und Insolvenzdelikten.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf