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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Das Jahr ging mit einer guten Nachricht aus Karlsruhe zu Ende: Am 30. Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht unserer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und eine Entscheidung des OLG Celle aufgehoben (vgl. auch u.a. „Süddeutsche Zeitung“).
Gar nicht weniger wichtig ist die hohe Zahl von außergerichtlichen Einstellungen, die wir in 2020 erreicht haben. Auch wenn die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nicht so spektakulär sind wie das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, bedeuten die Verfahrenseinstellungen ohne Gerichtsverhandlung für jeden einzelnen Mandanten viel.
Mit der Corona-Pandemie wurden wir 2020 im Justizalltag überall konfrontiert. Das Großverfahren „Cyberbunker“ erforderte einem Umbau des Gerichtssaales in Trier mit viel Plexiglas und u.a. Anlagen für den kontinuierlichen Austausch der Raumluft und die Hauptverhandlung über zahlreiche Verhandlungstage wird mich zusammen mit Rechtsanwalt Hendrik Rente voraussichtlich auch noch in 2021 lange beschäftigen.
Die COVID-19-Pandemie hat sonst in vielen Verfahren Verzögerungen mit sich gebracht, die im besten Falle zu einer Verschonung von der Untersuchungshaft geführt haben (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.03.2020 - Ausl. 301 AR 47/20).
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf