24.01.2025 – Aufgrund unserer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Januar 2025 die Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2024 und vom 3. Januar 2025 aufgehoben. Leitende Gesichtspunkte unserer Verfassungsbeschwerde sind soziale, familiäre und persönliche Bindungen, eine nur diffuse Straferwartung und die nicht erkennbare Verhältnismäßigkeit zum Freiheitsgrundrecht des Betroffenen.

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