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Düsseldorf – 28.06.2016 – Strafverteidiger Dr. Rademacher zum Verkehrsunfall im Ausland – OLG Hamm lehnt Auslieferung an England ab
Ein Verkehrsunfall im Ausland kann weitreichende Folgen haben bis hin zum internationalen Haftbefehl, der den Verfolgten nach der Rückkehr in sein Heimatland ereilt.
So geschehen im Fall des von uns vertretenen deutschen Berufskraftfahrers, der in England in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt war. Letztendlich hat das OLG Hamm (Beschl. v. 28.06.2016 – 2 Ausl. 100/16) jetzt den englischen Haftbefehl endgültig zurückgewiesen.
In dieser Sache war Strafverteidiger Dr. Rademacher auch in England, nachdem der Magistrates Court in Leeds einen Europäischen Haftbefehl erlassen hat. Dort konnte aber auch mit Hilfe englischer Kollegen eine Lösung noch nicht gefunden werden. Nach unserer Erfahrung auch in anderen Fällen können Strafverfahren, die von einem Einheimischen ohne Freiheitsstrafe bewältigt werden können, für Ausländer auch innerhalb Europas immer noch mit erheblichen Komplikationen verbunden sein.
Die Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 28.06.2016 – 2 Ausl. 100/16) zur Unzulässigkeit der Auslieferung an England schließt das Verfahren in Deutschland ab.
Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst - Higher Regional Court in Hamm, Court's Order of 28.06.2016 – 2 Ausl. 100/16 - inadmissibility of extradition of a German citizen to UK due EAW, issued by the Magistrates Court in Leeds
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf