Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Langjährige Praxis und ständiges Studium begründen unsere Erfahrung. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen unsere Mandanten gegen Vorwürfe aus dem ganzen Spektrum des Strafrechts in allen Instanzen.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Verteidigung in Rechtsmittel-Instanzen (Beschwerde, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde in Strafsachen). Wir erzielen Ergebnisse.
Wir haben auch besondere Erfahrung in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, die sich u.a. als Folge von strafrechtlichen Vorwürfen einstellen. Wir behandeln alles streng vertraulich. Ihre Anfragen beantworten wir unverzüglich.
Trotz Anklageerhebung ist die Gerichtsverhandlung nicht unvermeidlich. Das Gesetz (§ 203 StPO) verlangt einen „hinreichenden“ Tatverdacht, sonst darf das Gericht das Hauptverfahren nach Anklageerhebung nicht eröffnen.
In dem gesetzlich geregelten „Zwischenverfahren“ nach Eingang der Anklageschrift kann durch einzelne Beweiserhebungen auch ein bestehender Tatverdacht ganz oder teilweise wieder ausgeräumt werden.
Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob es die von der Verteidigung beantragten Beweiserhebungen vor der Gerichtsverhandlung vornimmt, es muss sich vor einer Gerichtsverhandlung damit auseinandersetzen.
Unsere Kompetenz im Sexualstrafrecht ist das Ergebnis jahrelanger Praxis.
Der Haftbefehl ist für den Staatsanwalt ein gesetzlich streng geregeltes Instrument zur Strafverfolgung, das nur solange eingesetzt werden darf, wie die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Gegen den Haftbefehl setzt der Strafverteidiger Argumente und Anträge, Verhandlungsstrategien und Beschwerden ein und dann Beharrlichkeit und Ausdauer.
Wir haben in den letzten Jahren besondere Erfahrung in Strafverfahren mit Bezug zum Ausland erworben. Die
die Vollstreckung ausländischer Strafurteile in Deutschland
oder der Europäische Haftbefehl und Auslieferungsverfahren
sind uns geläufig. Wir haben deswegen Kontakte zu Strafverteidigern in ganz Europa.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf