Oberlandesgericht hebt Haftbefehl trotz Interpol auf

OLG Köln trotzt Interpol. 

Die Festnahme am Flughafen Köln / Bonn aufgrund einer Interpol Ausschreibung aus Katar war zugleich der Beginn eines Auslieferungsverfahrens. Der am Anfang nicht verteidigte Verfolgte ging sofort in vorläufige Auslieferungshaft in der JVA Köln.

In der Folgezeit habe ich die Generalstaatsanwaltschaft Köln mit mehreren Schriftsätzen regelrecht bombardiert und die sozialen und familiären Bindungen des Mandanten in Spanien dargestellt, im Einzelnen dargelegt, dass er tatsächlich keinen Scheckbetrug begangen hat, darauf hingewiesen, das die NGO Fair Trials International spätestens seit Mai 2014 mit Interpol über den Missbrauch des Fahndungssystems im Zusammenhang mit angeblich ungedeckten Checks durch die Vereinigten Arabischen Emirate diskutiert, und dass hier Parallelen bestehen, den Bericht der Kollegin Radha Stirling vorgelegt, die mit der Internetseite „Detained in Dubai“ bekannt geworden ist und viele Beispiel dafür gesammelt hat, dass die Arabischen Emirate Interpol missbrauchen und dann habe ich eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen aus England, Italien und Rumänien vorgelegt, die alle solche Auslieferungsersuchen wegen vermeintlichen Scheckbetruges abgelehnt haben.

Am 16. Oktober 2019 hat das OLG Köln den Auslieferungshaftbefehl aufgehoben, nachdem Katar auf Anfragen bis dahin keine ausreichenden Erklärungen vorgelegt hat.


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